Gastbeitrag
Die Lebensversicherung als Vorsorgemaßnahme
Thomas Freud
Die Lebensversicherung ist eine individuelle Personenversicherung, die als Altersvorsorge für den Erlebensfall, oder als Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall, dient. Damit ist die Lebensversicherung eine Art Vorsorgeversicherung für den Versicherungsnehmer selbst, oder im Todesfall für die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers.
Die zwei Arten der Lebensversicherung
Grundsätzlich sind zwei Arten von Lebensversicherungen zu unterscheiden, die Lebensversicherung im Erlebensfall und die Risikolebensversicherung für den Todesfall. Besonders für junge Ehepaare ist eine Risikoversicherung eine sehr günstige Variante (externer Link), um im Todesfall die Ehepartnerin oder den Ehepartner abzusichern. Damit sind diese zwei Varianten der Lebensversicherung eine sinnvolle Ergänzung zu weiteren Vorsorgemaßnahmen, wie Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung.
Die Kündigung einer Lebensversicherung
Wer zu irgendeinem Zeitpunkt in finanzielle Schwierigkeiten, durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit, gerät, fasst unter Umständen sehr schnell den Entschluss die bestehende Versicherung zu kündigen. Eine Lebensversicherung vorzeitig kündigen, sei es eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine Versicherung für den Todesfall, sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Sinnvoller ist es, die entsprechende Versicherung ruhen zu lassen. Dadurch bleibt die Versicherung bestehen, Beiträge sind jedoch nicht zu zahlen.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im kostenlosen Ratgeber Lebensversicherung unter www.meinegeldanlage.com (externer Link).
Die Wartezeit bei der Risikolebensversicherung
Wer eine günstige Risikolebensversicherung abschließt, sollte auch bedenken, dass einzelne Anbieter solch eine Versicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung anbieten. In aller Regel wird auch eine Wartezeit von zwei oder drei Jahren vereinbart, die besagt, dass erst nach dieser Karenzzeit die volle Versicherungssumme fällig wird. Stirbt der Versicherungsnehmer während dieser Wartezeit, werden nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet.
Fazit
Die Lebensversicherung, gleich welcher Art, ist also eine sehr sinnvolle Vorsorge für den Versicherungsnehmer im Erlebensfall und dem Bezugsberechtigten im Todesfall.
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