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FAQ zum Versicherungsrecht

Welche Aufgaben erfüllt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Anwälte für Versicherungsrecht setzen sich dafür ein, dass die im Versicherungsvertrag vereinbarten Pflichten von beiden Vertragsparteien erbracht werden. Sie agieren als Vertreter für die strukturell meist unterlegenen Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherungsunternehmen, die i.d.R. einen großen Rechts-Apparat im Rücken haben. Häufige Streitpunkte des Versicherungsrechts sind z.B.:

  • Widerruf des Versicherungsvertrags
  • Leistungsverweigerung durch den Versicherer
  • Ablehnung des Versicherungsantrags

Die Rechtsanwälte der Kanzlei VRK Rechtsanwälte in Köln weisen besonders fundiertes Know-how im Bereich des Versicherungsrechts auf, weswegen Dr. Markus Jacob, Dr. Gabriele Post und Dirk Strohmenger den Fachanwaltstitel für dieses Rechtsgebiet tragen. Diesen Titel darf nicht jeder Jurist führen, da dieser spezielle Nachweise über die theoretischen sowie praktischen Kenntnisse im Versicherungsrecht erfordert.



Auf welche Punkte im Versicherungsvertrag sollte man vor der Unterschrift genau achten?

Versicherungsverträge sind in der Regel sehr kompliziert gestaltet. Insbesondere Laien haben daher Schwierigkeiten, den Zugang zum Inhalt zu finden. Nichtsdestotrotz ist es unerlässlich, sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen. Schließlich wird ein gegenseitiger Vertrag geschlossen, sodass der Versicherungsnehmer ebenso zu einer Leistung verpflichtet ist wie der Versicherer.

In den meisten Fällen muss der Antragsteller vor Vertragsabschluss einen speziellen Fragenkatalog beantworten. Dabei ist zu beachten, dass er zur Wahrheit verpflichtet ist. Werden die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, können Schadensersatzansprüche bzw. die Ablehnung des Antrags folgen. Ebenfalls ist im Vertragswerk auf die Laufzeit sowie den Beginn des Versicherungsschutzes zu achten. Ist keine Deckungszusage vereinbart (wie bei Kfz-Versicherungen oft der Fall) beginnt der Versicherungsschutz nicht ab der Unterschrift – der Versicherer hat immer noch die Möglichkeit, den Vertrag nach Prüfung abzulehnen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Deckungssumme das zu versichernde Gut ausreichend absichert.

Die VRK Rechtsanwälte in Köln prüfen Ihren Versicherungsvertrag, um Ihnen die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen. Wichtig ist, dass alle Abreden schriftlich festgehalten werden.



Welche Widerrufsfrist gilt für Versicherungsverträge?

In der Regel können Versicherungsverträge innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen werden. In Ausnahmefällen ist ein Widerruf auch nach dieser Frist jederzeit möglich – nämlich dann, wenn die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat oder wenn es sich um eine Lebensversicherung handelt. Auf das Widerrufsrecht muss klar hingewiesen werden, denn eine Anmerkung, im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags versteckt, reicht hierfür nicht aus. Problematisch ist allerdings häufig der Fristbeginn. Dieser kann an die Aushändigung des Versicherungsscheins gekoppelt sein oder mit Unterschrift durch den Versicherungsnehmer beginnen. Welches Datum in Ihrem Fall den Fristbeginn begründet, prüfen unserer Anwälte in Köln gerne für Sie.



Welche Folgen haben unrichtige Angaben beim Versicherungsantrag?

Bei Vertragsschluss sollte es der Versicherungsnehmer tunlichst vermeiden, unwahre bzw. unvollständige Angaben zu machen. Hierbei geht es oft um verschwiegene Vorerkrankungen oder familiär bedingte Risiken, die zu einer Gefahrenerhöhung führen und den Eintritt eines Versicherungsfalls wahrscheinlicher machen.

Kommt der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nach, ist die Versicherungsgesellschaft dazu berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten – ganz gleich, wann die Unwahrheiten zutage treten. Der Versicherer wird dadurch von seiner Leistungspflicht frei und muss auch dann nicht leisten, wenn der Versicherungsfall schon vor Bekanntwerden der Fehlerhaftigkeit der Angaben eintritt. Allerdings gilt diese Regelung nur bei einer schwerwiegenden Missachtung dieser Pflicht. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt, welche Verstöße besonders schwerwiegend sind. Wie der Pflichtverstoß im konkreten Einzelfall ausgelegt wird, klärt ein fachkundiger Anwalt für Versicherungsrecht.



Fordert ein Versicherungsvertrag ein besonderes Verhalten vom Versicherten?

Sobald der Versicherungsvertrag unterzeichnet worden ist, haben beide Vertragsparteien ihre Pflichten zu erfüllen. Grundlage hierfür ist neben dem Gesetz immer das konkrete Vertragswerk. Jeder Versicherungsvertrag beruht jedoch auf allgemein geltenden Verhaltensweisen:

Selbstredend verpflichtet sich der Versicherungsnehmer dazu, die Prämie in vereinbarter Höhe und zum festgelegten Zeitpunkt zu bezahlen. Ebenfalls darf der Versicherungsnehmer den Schadensfall nicht bewusst herbeiführen. In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Dabei darf der Versicherer die Leistungspflicht nicht per se ausschließen. Es kommt ganz genau auf den Verschuldensumfang des Leistungsberechtigten an. Entscheidend ist der individuelle Einzelfall. Weiterhin verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, Gefahrenerhöhungen und Schäden umgehend zu melden. Versäumt der Versicherungsnehmer diese Meldungen, kann der Versicherer unter Umständen die Leistung verweigern.



Wie sollte man vorgehen, wenn die Versicherung die Leistung verweigert?

Voraussetzung für die Leistung ist die unverzügliche Meldung des Schadens bei der Versicherung sowie die tatsächliche Abdeckung laut Vertrag. Wenn die Versicherung nach der Schadensmeldung nicht reagiert, kann eine schriftliche Erinnerung, z.B. per E-Mail, helfen. Sollte immer noch keine Reaktion folgen, empfiehlt sich eine ebenfalls schriftliche Beschwerde beim Versicherungsunternehmen. Im Anschluss: Ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht zurate! Hierbei sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen. Nach Ende des Jahres, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, hat der Versicherungsnehmer drei Jahre lang Zeit, Klage gegen die Versicherungsgesellschaft einzureichen, sollte diese die Zahlung verweigern. Laut Gesetz tritt danach die Verjährung ein. Eine Hemmung und damit eine Verlängerung der dreijährigen Verjährungsfrist entsteht aus § 15 VVG, während der Versicherungsnehmer auf eine Stellungnahme des Versicherers wartet



Unsere Ansprechpartner & Anwälte zum Versicherungsrecht


Portrait von Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr Markus Jacob

Dr. Markus Jacob

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsberatung und -vertretung von Versicherern und Versicherungsnehmern Rechtsvertretung bei streitigen Fragen des Versicherungsvertriebs

Kontakt: jacob@vrkanzlei.de
Portrait von Fachanwältin für Versicherungsrecht Dr Gabriele Post

Dr. Gabriele Post

Fachanwältin für Versicherungsrecht

Tätigkeit im Bereich:
  • der privaten Unfallversicherung
  • der Rechtsschutzversicherung
  • des Verkehrsrechts
  • der privaten Krankenversicherung

  • Kontakt: jacob@vrkanzlei.de
    Portrait von Fachanwalt Dirk Strohmenger in Köln

    Dirk Strohmenger

    Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Zusätzlich spezialisiert auf das Recht der digitalen Medien

    Kontakt: jacob@vrkanzlei.de





    In Sachen Versicherungsrecht finden Privatpersonen sowie Unternehmen in der Kanzlei VRK Rechtsanwälte in Köln eine kompetente Beratung. Als Fachanwälte vertreten Dr. Markus Jacob, Dr. Gabriele Post und Dirk Strohmenger ihre Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Die Kanzlei in der Kölner Innenstadt hat sich auf die private Unfall- und Krankenversicherung, Lebens-/Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Restschuldversicherung, Gebäudeversicherung und Hausratversicherung spezialisiert. Doch auch Fragen zu allen anderen Themen, die das Versicherungsrecht betreffen, werden in der Kanzlei VRK Rechtsanwälte verständlich und rechtssicher beantwortet. Die zentrale Lage sowie die besondere Fachkenntnis der Fachanwaltskanzlei macht die Beauftragung auch aus ganz Köln – Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Lindenthal, Mülheim, Nippes, Porz und Rodenkirchen – attraktiv. Doch nicht nur in Köln wohnhafte suchen Rat und Tat bei VRK Rechtsanwälte, sondern Versicherungsnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet.