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Lebensversicherungen:
Kompetente Vertretung durch die VRK Rechtsanwälte in Köln


Wenn von einer Lebensversicherung die Rede ist, wird grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Konzepten unterschieden. Das Konzept hinter der Risikolebensversicherung ist schnell erklärt. Sie schließen eine Versicherung über einen bestimmten Zeitraum ab. Sollten Sie als Versicherungsnehmer sterben, bevor die Versicherung ausläuft, wird die im Vertrag vereinbarte Summe an Ihre im Vertrag bestimmten Hinterbliebenen ausgezahlt. Überleben Sie die Vertragsdauer, verfällt der Betrag. Die zweite Möglichkeit, das eigene Leben zu versichern, ist die Kapitallebensversicherung. Hierbei erhalten Sie als Versicherungsnehmer das eingezahlte Kapital samt Zinsen und eventuellen Überschussbeteiligungen zurück, falls Sie die Vertragsdauer überleben. Somit würde aus der Absicherung Ihrer Angehörigen eine Rente für das Alter.

Wann ist eine Lebensversicherung nützlich?


Eine Risikolebensversicherung dient grundsätzlich dazu, Ihren Hinterbliebenen nach Ihrem Tod einen finanziellen Schutzschirm zu spannen. Besonders sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn Sie der Hauptverdiener in Ihrer Familie sind und etwa ein Darlehen abzuzahlen ist. Sollte Ihr Gehalt nach Ihrem Tod wegfallen, wäre Ihre Familie abgesichert. Kapitallebensversicherungen können dagegen zusätzlich als Altersvorsorge verwendet werden, z.B. als Zuschuss zur Rente, oder beispielsweise die Ausbildung Ihrer Kinder finanzieren. Welche Art der Lebensversicherung gewählt wird, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Eine Risikolebensversicherung ist günstiger als eine Kapitallebensversicherung. Schließlich besteht die Leistungspflicht ausschließlich im Todesfall, während bei Kapitallebensversicherungen eine Auszahlung der Beiträge und somit eine Altersvorsorge erfolgt. Weiterhin können Sie sich für eine fondsgebundene Lebensversicherung entscheiden. Aufgrund des aktuell sehr niedrigen Zinsniveaus erscheint diese Variante diejenige, die im Vergleich zu den reinen Versicherungsverträgen noch Erträge abwerfen kann.

Was kann Ihr Anwalt für Sie tun?


Egal, für welche Art von Versicherung Sie sich entscheiden, einen Vertrag müssen Sie immer unterschreiben. Wir von der Kanzlei VRK Rechtsanwälte in Köln stellen sicher, dass dieser Vertrag auch wirklich zu Ihren Gunsten ausfällt. Besonders, wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen möchten, bewahren wir Sie vor bösen Überraschungen: Es ist während der Laufzeit nicht möglich, die eingezahlten Beträge ohne Abzüge zurückzuerhalten. Sie bekommen nur den Rückkaufswert ausgezahlt, der viel geringer ausfällt als die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht überprüfen in solchen Fällen, ob ein Widerruf des Versicherungsvertrags möglich ist. Sollte die Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss fehlerhaft sein, kann die Rückabwicklung des Vertrags eine Lösung sein. Dadurch erhalten Sie nicht nur Ihre eingezahlten Versicherungsbeiträge, sondern auch die mit Ihren Beiträgen erwirtschafteten Zinsen zurück.

Unsere Ansprechpartner & Anwälte zum Versicherungsrecht


Portrait von Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr Markus Jacob

Dr. Markus Jacob

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsberatung und -vertretung von Versicherern und Versicherungsnehmern Rechtsvertretung bei streitigen Fragen des Versicherungsvertriebs

Kontakt: jacob@vrkanzlei.de
Portrait von Fachanwältin für Versicherungsrecht Dr Gabriele Post

Dr. Gabriele Post

Fachanwältin für Versicherungsrecht

Tätigkeit im Bereich:
  • der privaten Unfallversicherung
  • der Rechtsschutzversicherung
  • des Verkehrsrechts
  • der privaten Krankenversicherung


  • Kontakt: jacob@vrkanzlei.de
    Portrait von Fachanwalt Dirk Strohmenger in Köln

    Dirk Strohmenger

    Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Zusätzlich spezialisiert auf das Recht der digitalen Medien

    Kontakt: jacob@vrkanzlei.de






    In Sachen Versicherungsrecht finden Privatpersonen sowie Unternehmen in der Kanzlei VRK Rechtsanwälte in Köln eine kompetente Beratung. Als Fachanwälte vertreten Dr. Markus Jacob, Dr. Gabriele Post und Dirk Strohmenger ihre Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Die Kanzlei in der Kölner Innenstadt hat sich auf die private Unfall- und Krankenversicherung, Lebens-/Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Restschuldversicherung, Gebäudeversicherung und Hausratversicherung spezialisiert. Doch auch Fragen zu allen anderen Themen, die das Versicherungsrecht betreffen, werden in der Kanzlei VRK Rechtsanwälte verständlich und rechtssicher beantwortet. Die zentrale Lage sowie die besondere Fachkenntnis der Fachanwaltskanzlei macht die Beauftragung auch aus ganz Köln – Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Lindenthal, Mülheim, Nippes, Porz und Rodenkirchen – attraktiv. Doch nicht nur in Köln wohnhafte suchen Rat und Tat bei VRK Rechtsanwälte, sondern Versicherungsnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet.