Die private Unfallversicherung
Im Ernstfall abgesichert
Sei es während der Arbeits- oder in der Freizeit – ein Unfall kann einen überall ereilen. Verbleiben dauerhafte Gesundheitseinschränkungen (Invalidität), können Leistungen aus der privaten Unfallversicherung beansprucht werden. Neben einer Invaliditätsleistung können weitere Leistungen wie z.B. ein Krankenhaushaustagegeld fällig werden. Die Höhe der Ihnen zustehenden Invaliditätssumme bemisst sich nach dem Maß der Funktionsbeeinträchtigung; alles Weitere regeln die Versicherungsbedingungen. So wird etwa bei einer dauerhaften, vollständigen Invalidität des Beins 70 % der Invaliditätssumme ausgezahlt, wobei Sonderregelungen wie z.B. eine Progressionstabelle zu berücksichtigen sind.Bei einem Unfallereignis empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren, um Konflikte mit dem Versicherer zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren. Bereits bei der Schilderung des Unfallereignisses können gravierende Fehler gemacht werden, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Bei Vertragsstreitigkeiten oder strittigen Schadensfällen im Zusammenhang mit einer privaten Unfallversicherung hilft Ihnen ein auf das Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt. VRK Rechtsanwälte in Köln sind ausschließlich auf das Versicherungsrecht spezialisiert und beraten sowie vertreten ihre Mandanten in allen damit einhergehenden rechtlichen Angelegenheiten. Für weitere Informationen werfen Sie einen Blick auf unsere Veröffentlichungen rund um das Versicherungsrecht.